Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliate Partner

Die Pastaclean GmbH, Breiter Fahrweg 6, 36448 Bad Liebenstein (nachfolgend „Pastaclean" genannt) schließt Affiliate-Vereinbarungen zur Vermittlung ihrer Produkte über Online-Werbung mit Partnern (nachfolgend „Partner" oder „Affiliate" genannt) nur unter den folgenden Bedingungen.

§ 1 Vermittlungstätigkeit

Der Partner richtet auf seiner Homepage/Website, in Newslettern oder in Online-Werbung auf Pastaclean verlinkende Werbeflächen ein, die zu Webseitenbesuchen auf der verlinkten Webseite führen.

Der Partner bindet Werbemittel (z.B. Banner oder Textlinks) sowie aktuelle Informationen zu den Produkten von Pastaclean ein. Diese Werbemittel dürfen ausschließlich auf Websites oder sonstigen Werbeflächen eingesetzt werden, die von Pastaclean hierfür vorab freigegeben sind.

§ 2 Gewährleistungen des Partners

Der Partner gewährleistet, dass die von ihm bei Pastaclean zu Werbezwecken angemeldete Webseite auf den Partner registriert ist oder der Partner zur entsprechenden Nutzung berechtigt ist. Der Partner wird Pastaclean unverzüglich zumindest in Textform informieren, sollten sich hierzu Änderungen oder Einschränkungen ergeben.

Der Partner gewährleistet, dass von ihm angemeldete Werbeflächen sowie von ihm übermittelte Daten nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Unzulässig sind danach insbesondere a) Inhalte, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte, verletzen, b) Inhalte gewaltverherrlichender, pornographischer, staatsgefährdender oder jugendgefährdender Art sowie c) sämtliche Eingaben, die Viren, Trojaner oder andere schädliche Programme enthalten. Soweit Pastaclean wegen derartiger Inhalte Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellt der Partner Pastaclean von diesen Ansprüchen frei.

Ein Verstoß gegen die Gewährleistungen sowie etwaige Manipulationen der eingerichteten Abrechnungsmechanismen erlauben Pastaclean die sofortige Sperrung des Partners als Vermittler. Davon mitumfasst sind bis zur Abrechnung etwaiger Schadensersatzansprüche die Ansprüche des Partners auf erworbene Guthaben.

§ 3 Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, die von Pastaclean zur Verfügung gestellten Werbemittel technisch korrekt einzubinden und damit die korrekte Abrechnung seiner Vermittlungsleistungen sicherzustellen. Dem Partner ist es nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittelcodes oder -tags zu verändern. Zulässige Ausnahmen müssen vorab durch Pastaclean zumindest in Textform genehmigt sein.

Der Partner verpflichtet sich, auf der zu Affiliate-Zwecken angemeldeten Webseite ein den rechtlichen Vorgaben entsprechendes Impressum zu führen und die bezugnehmende Umgebung der Vermittlungsflächen rechtskonform zu gestalten. Der Partner stellt Pastaclean insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Der Partner verpflichtet sich, beim Versand von E-Mails und Newslettern mit Werbung für Pastaclean die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 7 UWG („Spam"), zu beachten.

Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass hinterlegte Kontaktdaten stets aktuell sind. Sollte der Partner Nachteile aufgrund mangelhafter oder veralteter Kontaktdaten erleiden, ist Pastaclean hierfür nicht haftbar.

§ 4 Pflichten von Pastaclean

Pastaclean stellt dem Partner Quellcodes und Dateien zur Einbindung der Werbeflächen per Link, per iFrame oder per PHP-Include in einem persönlichen Zugangsbereich zur Verfügung.

Für den Fall, dass Pastaclean dem Partner Werbemittel zur Verfügung stellt, wird sich Pastaclean um ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit bemühen, allerdings wird dies nicht zugesichert. Pastaclean stellt den Partner insoweit von eventuellen Ansprüchen Dritter aufgrund der von Pastaclean zur Verfügung gestellten und vom Partner unverändert eingesetzten Werbemittel frei.

§ 5 Vergütung

Der Partner erhält für jeden durch ihn vermittelten Verkauf (Pay-per-Sale) eine Provision in Höhe von 15 % des Netto-Bestellwertes (Kaufpreis abzüglich Retouren, Stornierungen und Gutscheine).

Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald im Abrechnungstool ein vermittelter Verkauf über die dem Partner bereitgestellten Werbemittel erfasst wird und der Kauf nicht nachträglich storniert oder retourniert wird.

Die genannte Provision ist ein Nettobetrag. Sofern der Partner umsatzsteuerpflichtig ist, hat er die Umsatzsteuer eigenständig in Rechnung zu stellen und abzuführen. Pastaclean zahlt ausschließlich den Netto-Provisionsbetrag aus.

Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich. Pastaclean erstellt dem Partner jeweils zum Beginn des Folgemonats eine Gutschrift über die zu zahlende Vergütung. Die Auszahlung der monatlichen Vergütung ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig und erfolgt auf das vom Partner bei Registrierung angegebene Konto.

Von der Zahlungspflicht ausgenommen sind monatliche Auszahlungen in einem Gesamtbetrag unterhalb von EUR 50,00. Diese Beträge werden erst mit Überschreiten eines Gesamtbetrags in Höhe von EUR 50,00 ausgezahlt. Ein eventuelles Guthaben des Partners ist nicht zu verzinsen.

Etwaige Stornierungen von Kunden dürfen von Pastaclean in den Folgemonaten in Abzug gebracht werden.

§ 6 Haftung

Pastaclean haftet für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten in Höhe des vorhersehbaren Schadens.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Pastaclean nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Pastaclean haftet nicht für die Verfügbarkeit von Kommunikationswegen Dritter oder wenn durch nutzerseitige technische Mittel eine Protokollierung eines Vermittlungserfolges nicht zustande kommt.

§ 7 Laufzeit / Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Vermittlerangebots des Partners und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Partner und Pastaclean können diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit per E-Mail gegenüber dem anderen Vertragspartner zum Monatsende kündigen. Das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Mit Ende des Vertrags endet auch jegliche Berechtigung zur Nutzung zur Verfügung gestellter Werbemittel.

§ 8 Datenschutz und Verwendung von Cookies

Pastaclean beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Pastaclean erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Partner und gibt diese nicht an Dritte weiter.

Pastaclean verwendet Cookies zur korrekten Erfassung von Sales auf dem Endgerät des Kunden. Die Cookies dienen der Zuordnung von Transaktionen zu Partnern. Der Partner stellt insoweit sicher, dass diese Cookies gegenüber dem Kunden berechtigterweise eingesetzt und genutzt werden. Der Partner stellt Pastaclean insoweit von der Haftung Dritter frei.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags hiervon unberührt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, Meiningen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.